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Fassungsvergleich zu Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erste Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität 1
§ 2neu
in Kraft ab 10.06.1995 · idF BGBl. Nr. 387/1995 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.