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Fassungsvergleich zu Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen 1
§ 7neu
in Kraft ab 21.06.1996 · idF BGBl. Nr. 273/1996 § 7↗RIS↗
§ 7.
Pritschenwagen (Pick-up-Fahrzeuge) sind Fahrzeuge, die bereits werkseitig so konstruiert sind, daß sie ein geschlossenes Führerhaus (mit einer Sitzreihe oder mit zwei Sitzreihen) und eine hinter dem Führerhaus befindliche große und grundsätzlich offene Ladefläche aufweisen. Die Ladefläche kann auch mit einem Hardtop, einer Plane oder einer ähnlichen zum Schutz der Transportgüter bestimmten Zusatzausstattung versehen werden. Die Fahrzeuge sind kraftfahrrechtlich und zolltarifarisch Lastkraftwagen.