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Fassungsvergleich zu Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen 1
§ 9neu
in Kraft ab 21.06.1996 · idF BGBl. Nr. 273/1996 § 9↗RIS↗
§ 9.
(1) Unter werkseitige Konstruktion ist die serienmäßige Herstellung durch den Erzeuger im Erzeugerwerk zu verstehen.
(2) Abweichend von Abs. 1 kann die Herstellung der Trennwand nach § 5 Z 7 auch nach der Auslieferung aus dem Erzeugerwerk erfolgen. Die Herstellung muß jedoch vom Erzeuger oder in dessen Auftrag oder von dem gemäß § 29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten oder in dessen Auftrag durchgeführt werden.