Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Elfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 11)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Elfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 11) 1
§ 2neu
in Kraft ab 20.11.1996 · idF BGBl. Nr. 625/1996 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.