Rechtstracker.at
Norm
Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
Fassungen
§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
BGBl
§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
Judikatur
§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
Fassungsvergleich zu
Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
×
alle §§
§ 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 1
neu
in Kraft ab 14.12.1996 · idF
BGBl. Nr. 718/1996
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 7. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von bis zu 199 921 927 Schilling.