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Fassungsvergleich zu Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.12.1996 · idF BGBl. Nr. 718/1996 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 7. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von bis zu 199 921 927 Schilling.