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Fassungsvergleich zu Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) - Kapitalanteile××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) - Kapitalanteile 1
§ 2neu
in Kraft ab 31.12.1996 · idF BGBl. Nr. 750/1996 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.