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Fassungsvergleich zu Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln 1
§ 3neu
in Kraft ab 06.01.1996 · idF BGBl. Nr. 5/1996 § 3↗RIS↗
§ 3.
Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1994 ausgeführt werden.