Änderungen zwischen den Fassungen
Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln
1§ 0↗RIS↗
§ 3neu
§ 3.
Die Verordnung ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1994 ausgeführt werden.