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Fassungsvergleich zu Privatisierungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privatisierungsgesetz 1
§ 2neu
in Kraft ab 15.08.1997 · idF BGBl. I Nr. 97/1997 § 2↗RIS↗
§ 2.
(1) Der Bundesminister für Finanzen hat im Einvernehmen mit dem für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes zuständigen Bundesminister jeweils ein Privatisierungskonzept für jede einzelne zu privatisierende Beteiligung vorzubereiten. Dieses Privatisierungskonzept hat insbesondere die Art und das Ausmaß sowie den Termin der geplanten Privatisierung zu enthalten.
(2) Jedes Privatisierungskonzept ist der Bundesregierung zur Genehmigung vorzulegen.