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Fassungsvergleich zu Euro-Anleihenumstellungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Euro-Anleihenumstellungsgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. I Nr. 126/1998 § 1↗RIS↗
§ 1.
Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
1. Anleihen: Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen, Bankschuldverschreibungen und sonstige Formen von in Wertpapieren verkörperten Schuldverpflichtungen, die am Kapitalmarkt gehandelt werden können, sowie Geldmarkttitel;
2. Stückelung: Unterteilung einer Anleihe in Teilschuldverschreibungen mit einem bestimmten Nennwert;
3. Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Art. 109l (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.