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Fassungsvergleich zu Euro-Anleihenumstellungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Euro-Anleihenumstellungsgesetz 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. I Nr. 126/1998 § 2↗RIS↗
§ 2.
Jeder Emittent kann Anleihen auf die in diesem Gesetz genannte Weise von Schilling auf Euro umstellen. Das Kuratorengesetz findet bei Umstellungen nach diesem Bundesgesetz keine Anwendung.