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Fassungsvergleich zu Euro-Anleihenumstellungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Euro-Anleihenumstellungsgesetz 1
§ 3neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. I Nr. 126/1998 § 3↗RIS↗
§ 3.
Ausgenommen von einer Umstellung nach diesem Bundesgesetz sind Anleihen, die nach dem Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz umgestellt werden.