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Fassungsvergleich zu Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.12.1998 · idF BGBl. I Nr. 190/1998 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.