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Fassungsvergleich zu Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika××

Änderungen zwischen den Fassungen

Österreichischer Beitrag zum HIPC-Treuhandfonds - Katastrophe in Mittelamerika 1
§ 1neu
in Kraft ab 13.01.1999 · idF BGBl. I Nr. 33/1999 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterungs- und Notstandshilfeprogramme direkt oder zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu 100 Millionen Schilling.