Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten
1§ 0↗RIS↗
§ 4neu
§ 4.
Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.