Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001××

Änderungen zwischen den Fassungen

Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.04.1999 · idF BGBl. I Nr. 62/1999 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund leistet zur Weltbank-Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung für die Jahre 1999, 2000 und 2001 einen Beitrag in Höhe von 4,5 Millionen US-Dollar.