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Fassungsvergleich zu Festgesetzte Beträge in Schilling - Berechnung in Euro××

Änderungen zwischen den Fassungen

Festgesetzte Beträge in Schilling - Berechnung in Euro (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 01.07.1999 – 31.08.2000 · idF BGBl. II Nr. 204/1999 § 1↗RIS↗
§ 1. Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist - ausgenommen in den in § 2 angeführten Fällen - der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.