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Fassungsvergleich zu Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag××

Änderungen zwischen den Fassungen

Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag 1
§ 1neu
in Kraft ab 14.08.1999 · idF BGBl. I Nr. 151/1999 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 363 301 053 Schilling.