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Fassungsvergleich zu Zwölfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zwölfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12) 1
§ 2neu
in Kraft ab 14.08.1999 · idF BGBl. I Nr. 152/1999 § 2↗RIS↗
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.