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Fassungsvergleich zu Schriftstücke-Bereinigungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schriftstücke-Bereinigungsgesetz 1
§ 4neu
in Kraft ab 11.01.1946 · idF BGBl. Nr. 3/1946 § 4↗RIS↗
§ 4.
Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist das Staatsamt für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern und, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die vorwiegend in den Wirkungskreis eines anderen Staatsamtes fallen, dieses im Einvernehmen mit dem Staatsamt für Inneres und den anderen beteiligten Staatsämtern betraut.