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Fassungsvergleich zu Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg××

Änderungen zwischen den Fassungen

Fürsorge für Kriegsgräber aus dem ersten und zweiten Weltkrieg 1
§ 8neu
in Kraft ab 08.09.1948 · idF BGBl. Nr. 175/1948 § 8↗RIS↗
§ 8.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Inneres betraut.