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Fassungsvergleich zu Eintreibung von Geldleistungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eintreibung von Geldleistungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren 1
§ 4neu
in Kraft ab 05.08.1949 · idF BGBl. Nr. 159/1949 § 4↗RIS↗
§ 4.
(1) Die Verordnung des Bundeskanzlers vom 28. Dezember 1925, B. G. Bl. Nr. 446, über den Vorgang bei der gerichtlichen Eintreibung von Geldleistungen für Verwaltungszwecke wird aufgehoben.
(2) Diese Verordnung findet auf bereits anhängige Vollstreckungsverfahren Anwendung, sofern eine gerichtliche Verteilungstagsatzung noch nicht stattgefunden hat.