Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Personalausweis für Ausländer und Staatenlose××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personalausweis für Ausländer und Staatenlose 1
§ 1neu
in Kraft ab 31.07.1957 · idF BGBl. Nr. 167/1957 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die auf Grund der Identitätsausweis-Verordung, StGBl. Nr. 194/1945, in ihrer ursprünglichen Fassung und in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 32/1946 ausgestellten Identitätsausweise sowie die auf Grund der Ausländerausweis-Verordnung, BGBl. Nr. 33/1946, ausgestellten Personalausweise für Ausländer und Staatenlose dürfen von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an als amtliche Ausweise nicht mehr verwendet werden.