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Fassungsvergleich zu Statistik - Zentralkommission und Fachbeiräte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Zentralkommission und Fachbeiräte 1
§ 11neu
in Kraft ab 19.03.1966 · idF BGBl. Nr. 31/1966 § 11↗RIS↗
§ 11.
Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1946 über den Beirat für die Statistik des Außenhandels beim Österreichischen Statistischen Zentralamt, BGBl. Nr. 11/1947, und die Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 24. Jänner 1947, betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels, BGBl. Nr. 21, werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.