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Fassungsvergleich zu Statistik - Zentralkommission und Fachbeiräte××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Zentralkommission und Fachbeiräte 1
§ 9neu
in Kraft ab 19.03.1966 · idF BGBl. Nr. 31/1966 § 9↗RIS↗
§ 9.
Die Mitglieder der Statistischen Zentralkommission sowie der Fachbeiräte üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.