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Fassungsvergleich zu Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching 1
§ 3neu
in Kraft ab 14.08.1970 · idF BGBl. Nr. 234/1970 § 3↗RIS↗
§ 3.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf einer Woche nach dem Tage der Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 14. Juni 1968, BGBl. Nr. 227, außer Kraft.
Schlagworte
BGBl. Nr. 227/1968