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Fassungsvergleich zu Gefährdungsbereich des Munitionslagers Seetaler Alpe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gefährdungsbereich des Munitionslagers Seetaler Alpe 1
§ 3neu
in Kraft ab 06.03.1971 · idF BGBl. Nr. 59/1971 § 3↗RIS↗
§ 3.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf einer Woche nach dem Tage der Kundmachung in Kraft.