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Norm
Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Fassungen
§ 3 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
BGBl
§ 3 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Judikatur
§ 3 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
§ 3 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Fassungsvergleich zu
Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
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Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
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§ 0↗
RIS↗
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§ 3
neu
in Kraft ab 30.07.1975 · idF
BGBl. Nr. 406/1975
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat ein Verzeichnis über die Verleihung von Verwundetenmedaillen zu führen.