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Fassungsvergleich zu Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille 1
§ 3neu
in Kraft ab 30.07.1975 · idF BGBl. Nr. 406/1975 § 3↗RIS↗
§ 3.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat ein Verzeichnis über die Verleihung von Verwundetenmedaillen zu führen.