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Norm
Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Fassungen
§ 1 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
BGBl
§ 1 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Judikatur
§ 1 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
§ 1 Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Fassungsvergleich zu
Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
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Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
neu
in Kraft ab 05.11.1975 · idF
BGBl. Nr. 552/1975
§ 1↗
RIS↗
§ 1.
Die Verwundetenmedaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.