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Fassungsvergleich zu Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille 1
§ 2neu
in Kraft ab 05.11.1975 · idF BGBl. Nr. 552/1975 § 2↗RIS↗
§ 2.
Die Verwundetenmedaille ist am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Ordensspangen zur Uniform und das Tragen der Dekoration in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniatur) sowie das Tragen des Bandes in Form von Rosetten oder schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet.