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Fassungsvergleich zu Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 18.08.1983 – 31.12.2002 · idF BGBl. Nr. 417/1983 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1983 eine Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.
(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1983.