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Fassungsvergleich zu Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetz 1
§ 13neu
in Kraft ab 01.01.1984 · idF BGBl. Nr. 142/1983 § 13↗RIS↗
§ 13.
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1984 in Kraft. Durchführungsverordnungen zu diesem Bundesgesetz können auch vor seinem Inkrafttreten erlassen werden, dürfen jedoch frühestens mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.