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Fassungsvergleich zu Durchführung des Art. I des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung des Art. I des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.08.1985 · idF BGBl. Nr. 330/1985 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Der Bescheid über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Erklärung (Art. I § 1 Abs. 4 des Staatsbürgerschafts-Übergangsrechts 1985) ist nach dem Muster der Anlage auszufertigen.
(2) Für die Ausfertigung des Bescheides darf nur ein von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellter Vordruck verwendet werden. Die Vordruckexemplare sind von den ausstellenden Behörden streng zu verrechnen.