Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu DLG-V××

Änderungen zwischen den Fassungen

Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) 1
§ 1neu
in Kraft ab 20.11.1992 · idF BGBl. Nr. 717/1992 § 1↗RIS↗
§ 1.
Als weitere Dienstleistungsgebiete, die dem § 3 Abs. 1 ZDG entsprechen und in ihrer Bedeutung den im § 3 Abs. 2 ZDG genannten Leistungen für die Allgemeinheit gleichkommen, werden bestimmt:
1. Tätigkeiten zur Hebung der Verkehrssicherheit und
2. Tätigkeiten bei den im Bundesministerium für Inneres für Angelegenheiten des außerordentlichen Zivildienstes zuständigen Organisationseinheiten.