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Fassungsvergleich zu Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz 1
§ 1neu
in Kraft ab 10.06.1993 · idF BGBl. Nr. 377/1993 § 1↗RIS↗
§ 1.
Die gemäß § 9 des Bundesgesetzes vom 26. Jänner 1989 über die Binnenschiffahrt (Schiffahrtsgesetz 1990), BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 452/1992 in Verbindung mit § 11.08 sowie Anlage 7 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung vom 27. April 1993, BGBl. Nr. 265, für österreichische Staatsbürger ausgestellten Schifferausweise werden als Paßersatz anerkannt.