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Fassungsvergleich zu Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz 1
§ 3neu
in Kraft ab 10.06.1993 · idF BGBl. Nr. 377/1993 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 2. August 1990 über die Anerkennung von Schifferausweisen österreichischer Staatsbürger als Paßersatz, BGBl. Nr. 540, außer Kraft.