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Fassungsvergleich zu Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 05.11.1994 – 31.12.2002 · idF BGBl. Nr. 853/1994 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999 § 1↗RIS↗
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat in den Jahren 1994 und 1995 zum Stichtag 30. November eine Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität durchzuführen.