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Norm
Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
Fassungen
§ 1 Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
BGBl
§ 1 Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
Judikatur
§ 1 Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
§ 1 Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität
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1
§ 0↗
RIS↗
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§ 1
aufgehoben
in Kraft 05.11.1994 – 31.12.2002 · idF
BGBl. Nr. 853/1994
· aufgehoben durch
BGBl. I Nr. 163/1999
§ 1↗
RIS↗
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat in den Jahren 1994 und 1995 zum Stichtag 30. November eine Erhebung der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität durchzuführen.