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Fassungsvergleich zu Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität (aufgehoben) 1
§ 5aufgehoben
in Kraft 05.11.1994 – 31.12.2002 · idF BGBl. Nr. 853/1994 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999 § 5↗RIS↗
§ 5. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die gemäß § 2 in landwirtschaftlichen Betrieben ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystems (LFBIS) zu übermitteln.