Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu 1. WaffV××

Änderungen zwischen den Fassungen

1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV) 1
§ 9bneu
in Kraft ab 28.04.2026 · idF BGBl. II Nr. 95/2026 § 9b↗RIS↗
Verweise
§ 9b.
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, ist die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung geltende Fassung maßgeblich.