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Fassungsvergleich zu Verbot von blindmachenden Laserwaffen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbot von blindmachenden Laserwaffen 1
§ 5neu
in Kraft ab 01.01.1998 · idF BGBl. I Nr. 4/1998 § 5↗RIS↗
Vollziehung
§ 5.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes wird betraut:
1. hinsichtlich der Verbote des § 2 Abs. 2 der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten;
2. hinsichtlich der §§ 3 und 4 Abs. 1 bis 3 der Bundesminister für Justiz und
3. im übrigen der Bundesminister für Inneres.