Änderungen zwischen den Fassungen
§ 1aufgehoben
Burgenland .............. 40, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten ................. 35
Niederösterreich ........ 60, davon 10 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich .......... 55
Salzburg ................ 650
Steiermark .............. 170, davon 15 für Schaustellerbetriebe
Tirol ................... 830
Vorarlberg .............. 100
Wien .................... 120, davon 50 für Schaustellerbetriebe