Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr (aufgehoben) 1
§ 2aufgehoben
in Kraft 28.11.1998 – 30.04.1999 · idF BGBl. II Nr. 410/1998 § 2↗RIS↗
§ 2. Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilt werden. Die Geltungsdauer der Beschäftigungsbewilligungen darf nicht nach dem 15. Mai 1999 enden.