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Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Statistik - Gütereinsatz im produzierenden Bereich
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Statistik - Gütereinsatz im produzierenden Bereich (aufgehoben)
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§ 0↗
RIS↗
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§ 1
aufgehoben
in Kraft 18.12.1998 – 31.12.2002 · idF
BGBl. II Nr. 443/1998
· aufgehoben durch
BGBl. I Nr. 163/1999
§ 1↗
RIS↗
Berichtsjahr und Erhebungsform
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat ab dem Berichtsjahr 1997 jährlich statistische Erhebungen über den Gütereinsatz in den im § 2 genannten Bereichen durchzuführen.