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Fassungsvergleich zu Statistik - Gütereinsatz im produzierenden Bereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Statistik - Gütereinsatz im produzierenden Bereich (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 18.12.1998 – 31.12.2002 · idF BGBl. II Nr. 443/1998 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999 § 1↗RIS↗
Berichtsjahr und Erhebungsform
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat ab dem Berichtsjahr 1997 jährlich statistische Erhebungen über den Gütereinsatz in den im § 2 genannten Bereichen durchzuführen.