Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Durchführungsverordnung zum Zweiten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführungsverordnung zum Zweiten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetz 1
§ 1neu
in Kraft ab 04.08.1960 · idF BGBl. Nr. 170/1960 § 1↗RIS↗
§ 1.
(1) Als Entschädigung gemäß § 5 Abs. 1 des Zweiten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes werden 4% Bundesschuldverschreibungen 1955 ausgegeben.
(2) Die zu diesem Zwecke zur Ausgabe gelangenden 4% Bundesschuldverschreibungen tragen im oberen hellen Kopfrand den roten Aufdruck „Gilt auch für Entschädigungen gemäß § 5 Abs. 1 des Zweiten Verstaatlichungs-Entschädigungsgesetzes, BGBl. Nr. 3/1960“.
(3) Die Ausgabe solcher 4% Bundesschuldverschreibungen 1955 erfolgt mit den Zinsscheinen Nr. 11 (vom 1. Juli 1960) bis Nr. 20 (vom 2. Jänner 1965).