Rechtstracker.at
Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Bestimmungen des Schalleistungspegels von Rasenmähern
×
alle §§
§ 1
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Bestimmungen des Schalleistungspegels von Rasenmähern (aufgehoben)
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 1
aufgehoben
in Kraft 01.01.1990 – 31.12.2006 · idF
BGBl. Nr. 572/1989
· aufgehoben durch
BGBl. I Nr. 113/2006
§ 1↗
RIS↗
§ 1. Diese Verordnung gilt für Rasenmäher, die im Leerlauf oder bei üblicher Belastung einen größeren A-bewerteten Schalleistungspegel als 80 dB entwickeln, sowie nach Maßgabe des § 72 Abs. 3 GewO 1973 für sonstige Rasenmäher.