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Fassungsvergleich zu Preisauszeichnung für Leistungen und Treibstoffe bei Tankstellen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Preisauszeichnung für Leistungen und Treibstoffe bei Tankstellen 1
§ 8neu
in Kraft ab 01.04.2001 · idF BGBl. II Nr. 130/2001 § 8↗RIS↗
§ 8.
Die in dieser Verordnung verwendeten Bezeichnungen der Unternehmer sind geschlechtsneutral zu verstehen.