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Fassungsvergleich zu Heizkosten-Stammblattverordnung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Heizkosten-Stammblattverordnung 1
§ 2neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 905/1994 § 2↗RIS↗
§ 2.
Bis zum 31. Dezember 1999 können die Stammblätter auch in anderer Form geführt werden, sofern sichergestellt ist, daß sie jedenfalls die in den Anlagen A und B vorgesehenen Angaben enthalten.