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Fassungsvergleich zu Umrechnung des ECU im VAG××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umrechnung des ECU im VAG (aufgehoben) 1
§ 1aufgehoben
in Kraft 01.01.1995 – 31.12.1998 · idF BGBl. Nr. 1043/1994 § 1↗RIS↗
§ 1.
Der Gegenwert der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling wird für das Jahr 1995 mit folgendem Umrechnungskurs festgesetzt: 1 ECU = 13,44 S.