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Fassungsvergleich zu Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft 1
§ 3neu
in Kraft ab 19.02.1999 · idF BGBl. I Nr. 143/1998 § 3↗RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.