Rechtstracker.at
Norm
Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Fassungen
§ 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
BGBl
§ 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Judikatur
§ 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
§ 3 Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
Fassungsvergleich zu
Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
×
alle §§
§ 3
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
§ 3
neu
in Kraft ab 19.02.1999 · idF
BGBl. I Nr. 143/1998
§ 3↗
RIS↗
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.