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Fassungsvergleich zu Atomfreies Österreich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Atomfreies Österreich 1
§ 2neu
in Kraft ab 14.08.1999 · idF BGBl. I Nr. 149/1999 § 2↗RIS↗
§ 2.
Anlagen, die dem Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen, dürfen in Österreich nicht errichtet werden. Sofern derartige bereits bestehen, dürfen sie nicht in Betrieb genommen werden.