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Fassungsvergleich zu Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr 1
§ 6neu
in Kraft ab 01.04.1944 · idF dRGBl. I S 5/1944 § 6↗RIS↗
§ 6
Diese Verordnung tritt am 1. April 1944 in Kraft. ..... (Anm.: gegenstandslos).